Sie sind privat krankenversichert? 

Basierend auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker können Sie meine Gebühren bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse zu klären.


Sie sind gesetzlich versichert? 

Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie werden in den meisten Fällen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gerne können Sie meine Leistungen als Selbstzahler wahrnehmen. Gemäß §33 EStG können "Außergewöhnliche Belastungen" wie zum Beispiel für eine Psychotherapie bei der Einkommensteuerklärung geltend gemacht werden.